AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Cymage Models

§ 1 Allgemeines
  
1.) Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Models, Photomodelagenturen und dem jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage unserer Absprachen, Vereinbarungen und Verträge und soll beide Seiten vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen schützen.

2.) Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Bewerbung erforderlich.


§ 2 Buchungsgrundlagen

1.) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2.) Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Modelhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3.) Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur oder über Dritte zu unterlassen.


§ 3 Buchungsmodalitäten

1.) Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
2.) Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
3.) Wetterbuchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Modelhonorars.


§ 4 Annullierung

1.) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
2.) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
3.) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mit zu zählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
4.) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
5.) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
6.) Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Modelhonorar zu bezahlen.


§ 5 Arbeitszeit

1.) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
2.) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
3.) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
4.) Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
Grundsätzlich dürfen auch Minderjährige für Modeltätigkeiten gebucht werden. Dabei gelten allerdings besonders strenge Richtlinien.
5.) Kinder (bis einschließlich 13 Jahre) dürfen nicht beschäftigt werden (§5 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz). Es bestehen aber unter anderem auch für Photoaufnahmen Ausnahmen. So können bei Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde auch Kinder zwischen 3 und 6 Jahren (max. zwei Stunden täglich, von 8-17 Uhr) und Kinder zwischen 6 und 13 Jahren (max. drei Stunden täglich, von 8 bis 22 Uhr) als Model beschäftigt werden. (§6 Absatz 1 Satz 2a und b JArbSchG)

Kinder über 13 Jahren dürfen mit Einwilligung der Sorgeberechtigten leichte und für Kinder geeignete Beschäftigungen ausführen. Dies darf allerdings nicht mehr als zwei Stunden täglich, nur zwischen 8 und 18 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts stattfinden. (§5 Abs. 1 JArbSchG)
 
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die nicht vollzeitschulpflichtig sind, dürfen während der Ferien für maximal vier Wochen pro Jahr arbeiten. Dabei dürfen sie aber nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. (§5 Abs. 4 JArbSchG)


§ 6 Modelhonorar

Das Modelhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt.

1.) Modetarif Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires (Tag- Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

2.) Sonderhonorar Miederwaren, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.) Halbtags- und Stundenbuchungen Das Modelhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models mindestens 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.


§ 7 Reisekosten

1.) Reisetageersatz Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Models erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bei:
- bis zu 2 Arbeitstagen: 1 Tageshonorar,
- bis zu 4 Arbeitstagen: 1/2 Tageshonorar,
- ab dem 5. Arbeitstag: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

2.) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Die Vorlage der Belege hat innerhalb von 10 Werktagen bei der Agentur zu erfolgen; danach können die eingereichten Belege nicht mehr berücksichtigt werden.
Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstehenden Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.


§ 8 Zahlungskonditionen

Das Modelhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Spesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Die Bezahlung von Model-Honorarrechnungen (einschließlich Spesen nach Belegen) erfolgt allgemein innerhalb von 12 Wochen netto oder nach Zahlungseingang des Kunden. Sollte der Kunde innerhalb dieser 12 Wochen noch nicht bezahlt haben und das Model vereinbart eine Vorrauszahlung mit der Agentur erhält die Agentur 5% mehr Provision.


§ 9 Reklamationen, Haftung

1.) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Gründe dafür konkret darzulegen. Es sind Polaroid-Photos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Bei der vom Kunden nachgewiesenen und nachvollziehbaren Reklamation, entfällt die Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Lediglich die Agenturprovision (20%) ist zu zahlen.
Werden mit dem Model dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
2.) Bei schuldhafter Verspätung des Models (verschlafen, verpasstes Flugzeug, etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage der Berechnung des Überstundenhonorars.
3.) Bei besonders riskanten Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
4.) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models, sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


§ 10 Nutzungsrechte

1.) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modelhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens jedoch 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
2.) Jede weitergehende Nutzung der entstandenen Aufnahmen, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Modelnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
3.) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.


§ 11 Schlussbestimmungen

1.) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen (AGB), Agentur, Kunde und Model findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist Berlin.
2.) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Models während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
3.) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von etwaigen Vertragslücken.
4.) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Berlin.

 

Unsere AGB orientieren sich an dem Standard, der durch die VELMA, dem Verband lizenzierter Modellagenturen e.V. vorgegeben wird. Ebenso wie die Mitglieder der VELMA, verpflichten auch wir uns zu einer seriösen, verantwortlichen, qualifizierten und integeren Photomodelvermittlung.